Bundesrat setzt neue rechtliche Grundlagen zur Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich in Kraft

11.11.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) sowie die zugehörige Verordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Damit passt der Bundesrat die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht an.

Im nationalen Recht regeln bisher das Bundesgesetz vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen gewisse Fragen der Umsetzung und der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden Gesetzes soweit notwendig übernommen und mit neuen Regelungsbereichen ergänzt. Das neue Gesetz regelt zusätzlich, wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, sofern das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält. Es enthält zudem die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.

Die Inkraftsetzung des StADG macht gewisse Anpassungen bestehender Verordnungen notwendig. Ausserdem werden zwei Verordnungen und ein Bundesbeschluss aufgehoben, welche mit der Inkraftsetzung des StADG nicht mehr notwendig sind.

Ihr Unternehmensberater in Grenchen und Solothurn

Cyril Heer steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter
032 613 20 30 oder cyril.heer(at)wadsack.ch zur Verfügung.