Kanton Bern: Ausgleich der kalten Progression – Kommission stimmt zu

12.07.2023

Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre ist bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auszugleichen. Die Finanzkommission des Grossen Rates stimmt der Vorlage des Regierungsrates zu.

Steigen als Folge der Teuerung die Lohneinkommen, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern. Um das zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge aufgrund der Teuerung vor. Die Einkommenssteuertarife der Kantons- und Gemeindesteuern sind bei jeder Teuerung durch den Regierungsrat anzupassen, die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge erst bei einer aufgelaufenen Teuerung von 3 Prozent durch den Grossen Rat. Massgebend zur Beurteilung ist jeweils der Landesindex der Konsumentenpreise des vorletzten Dezembers vor Inkrafttreten der Anpassung.

Im Jahr 2022 hat die Teuerung in der Schweiz 2,8 Prozent betragen. Seit dem letzten umfassenden Ausgleich der kalten Progression im Steuerjahr 2011 hat die aufgelaufene Teuerung bis Ende 2022 insgesamt 3 Prozent erreicht. Nach den Bestimmungen des Steuergesetzes ist deshalb per 1. Januar 2024 eine umfassende Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge vorzusehen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet und das Dekret des Grossen Rates vorbereitet. Er sieht eine volle Kompensation der aufgelaufenen Teuerung von 3 Prozent vor. Weil der Ausgleich der kalten Progression lediglich die Teuerung berücksichtigt, ergeben sich teuerungsbereinigt keine Mindereinnahmen. Für die Budgetierung und Finanzplanung führt die technische Umsetzung zu einer tieferen Ausgangsbasis von 40 bis 60 Mio. Franken bei den Kantons- und von rund 20 bis 30 Mio. Franken bei den Gemeindesteuern.

Kommission will weiteren Anstieg der Steuerbelastung vermeiden

Die Finanzkommission des Grossen Rates hat das Dekret zu Handen der Herbstsession 2023 des Grossen Rates vorberaten und stimmt dem Antrag des Regierungsrates zu. Hauptargument für die Zustimmung ist, dass die steuerliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten steigender Preise nicht weiter steigen soll. In einem Kanton mit hoher Steuerbelastung wie Bern ist der sofortige Ausgleich der kalten Progression ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung, einen weiteren Anstieg der Steuerbelastung zu vermeiden.

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern

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