Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt zurzeit über 570ʼ000 Rechnungen über insgesamt mehr als 2 Milliarden Franken für die erste Steuerrate der Kantons- und Gemeindesteuern für natürliche Personen.
Die Rate beträgt 40 Prozent des voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags und ist bis 19. Juni 2023 zahlbar. Bei späterer Zahlung sind 3 Prozent Verzugszins geschuldet.
Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. Es lohnt sich somit, die Steuererklärung möglichst rasch abzuschliessen.
Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern
Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.