Kanton Bern: Regierungsrat will Steuerbelastung senken

05.12.2023

Der Regierungsrat hat die Steuerstrategie des Kantons Bern aktualisiert. Er strebt eine Senkung der Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen in Richtung Mittelfeld der Kantone an.

Vergleicht man die Steuerbelastung im Kanton Bern mit derjenigen in anderen Kantonen, liegen die Einkommens- und Gewinnsteuern durchgängig hoch bis sehr hoch. Insbesondere bei tiefen Einkommen ist der Kanton Bern aufgrund einer sehr starken Steuerprogression im interkantonalen Vergleich am teuersten. Auch bei der Gewinnsteuer besteht Handlungsbedarf. Hier wendet der Kanton Bern den mit Abstand höchsten maximalen Gewinnsteuersatz aller Kantone an (für Unternehmen mit tiefen Gewinnen kommt dagegen aufgrund des Dreistufentarifs bereits heute ein attraktiverer Steuersatz zur Anwendung).

Der Regierungsrat sieht deshalb Handlungsbedarf: Er möchte die Steuerbelastung mittel- bis langfristig senken und hat die Steuerstrategie des Kantons Bern entsprechend aktualisiert. Ihm ist dabei jedoch wichtig, dass die Ziele der Steuerstrategie umsetzbar und realistisch sind. Er will deshalb Opportunitäten im Rahmen des ordentlichen Finanzplanungsprozesses konsequent nutzen (z.B. höhere Erträge aus dem Bundesfinanzausgleich). Der Regierungsrat lehnt es hingegen momentan ab, als Gegenfinanzierung für Steuersenkungen Entlastungspakete zu erarbeiten oder das Leistungsangebot des Kantons zu verringern. 

Langfristige Ziele und konkrete Stossrichtungen

Der Regierungsrat hält vor diesem Hintergrund zwei langfristige Ziele fest:

  1. Die generelle Steuerbelastung wird in Richtung Mittelfeld der Kantone gesenkt.
  2. Der Vollzug des Steuergesetzes soll stetig vereinfacht werden.

Konkret möchte der Regierungsrat bis 2030 die kantonale Steueranlage der natürlichen Personen um rund 200 Millionen Franken auf mindestens 2.90 senken, diejenige der juristischen Personen um weitere rund 100 Millionen Franken bis 2027 auf 2.38. Bei der nächsten Steuergesetzrevision 2027 soll ausserdem die verhältnismässig starke bernische Progression bei tiefen Einkommen überprüft werden. Für eine Glättung dieser Progression sollen Entlastungen im Umfang von maximal 200 Millionen Franken eingesetzt werden. Hierzu müssten auch die Gemeinden Steuerentlastungen von maximal 100 Millionen Franken beitragen. 

Schliesslich sollen auch, wo gesetzlich möglich, gewisse steuerfremde Zielsetzungen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die nachhaltige Entwicklung und die Gleichstellung gefördert sowie die Digitalisierung in der Steuerverwaltung weiter vorangetrieben werden. Die ausführlichen Ziele und Stossrichtungen sind auf der Website der Steuerverwaltung einsehbar.

Kenntnisnahme durch den Grossen Rat im Frühling 2024

Das bernische Steuergesetz bestimmt, dass der Regierungsrat die Inhalte und die Umsetzung der Steuerstrategie periodisch überprüft und die nötigen Anpassungen vornimmt. Der aktualisierte Bericht zur Steuerstrategie dient als Werkzeug für zukünftige politische Entscheide. Er gibt deshalb ausführlich Auskunft über die Grundlagen des Steuerrechts und hält wiederum den Handlungsspielraum des Kantons Bern je nach Steuerart fest. Dieser wird erheblich durch Bundesverfassung, Kantonsverfassung und Bundesrecht (insbesondere Steuerharmonisierungsgesetz StHG) eingeschränkt. Kernstück für die politische Entscheidfindung sind umfassende interkantonale Belastungsvergleiche. Diese sind detailliert auf der Website der Steuerverwaltung aufgeschaltet. Sie werden künftig jährlich aktualisiert, sodass die Politik stets über eine aktuelle Entscheidgrundlage verfügt.

Der Grosse Rat wird im Rahmen der Frühlingssession 2024 vom Bericht Kenntnis nehmen. Allfällige Planungserklärungen des Grossen Rates zum Bericht könnten somit – wenn angezeigt – bereits im Rahmen der nächsten geplanten Steuergesetzrevision 2027 berücksichtigt werden.

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern

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