Abschreibungssätze juristische Personen Kt. SO ab 2020

10.09.2020

Das Steueramt des Kantons Solothurn lanciert die massgebenden Abschreibungssätze für juristische Personen gültig ab Steuerperiode 2020. Es gelten neu die Abschreibungssätze der ESTV (Merkblatt A/1995)

Abschreibungen auf Software können weiterhin mit 100% vorgenommen werden, hingegen sind Hardware nur zu einer Abschreibung von 40% berechtigt.

Die Einmalabschreibung entfällt, genauso wie die doppelte Abschreibung auf Neubauten.

Weitere Details zu den neuen massgebenden Abschreibungssätze entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Kantons Solothurn.

Quelle: Steueramt Kanton Solothurn

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