Steuervorbezug in Grenchen

02. September 2017

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde besteht die Steuerpflicht für das ganze Steuerjahr in der Stadt Grenchen. Bei Wegzug in eine andere Gemeinde besteht für das ganze Steuerjahr keine Steuerpflicht mehr in der Stadt Grenchen.

Diesbezügliche Ausnahme ist eine pro Rata Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland sowie im Todesfall. Bei Heirat werden die Ehegatten für das ganze Steuerjahr gemeinsam besteuert. Bei Scheidung, rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden beide Ehegatten rückwirkend per 1.1. getrennt als Einzelperson steuerpflichtig (separate Besteuerung für die ganze Steuerperiode).

Bei Tod eines Ehegatten besteht die Steuerpflicht der Ehegemeinschaft bis zum Todestag. Für den überlebenden Ehegatten beginnt die Steuerpflicht als Einzelperson.

Quelle: Grenchen Online

Ihr Grenchner Steuerberater

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