Steuervorbezug in Grenchen
1. März 2017
Die Gemeindesteuern in Grenchen werden in vier Raten (Steuervorbezug ) in Rechnung gestellt. Der Vorbezug wird jeweils im Frühling mit allen vier Einzahlungsscheinen zusammen an die Steuerpflichtigen verschickt: Die erste Steuerrate ist zahlbar
- erste Steuerrate bis am 30. April,
- zweite Steuerrate bis am 30. Juni,
- dritte Steuerrate bis am 31. August
- vierte Steuerrate bis am 31. Oktober.
Die Raten betragen je 25% der letzten definitiven Veranlagung. Ist die Bezugsbasis kleiner als Fr. 200.-, werden keine Bezugsraten erhoben. Die Schlussrechnung erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden definitiven Veranlagung.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 3 % erhoben. Auf Zahlungen vor Verfall wird kein Vergütungszins gewährt. Bei zuviel bezahlten, in Rechnung gestellten Steuern wird ein Rückerstattungszins ausgerichtet. Die Zinssätze werden von Jahr zu Jahr vom Regierungsrat festgelegt.

Ihr Berater
Mark Rüfenacht steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.