Steuervorbezug in Grenchen

1. März 2017

Die Gemeindesteuern in Grenchen werden in vier Raten (Steuervorbezug ) in Rechnung gestellt. Der Vorbezug wird jeweils im Frühling mit allen vier Einzahlungsscheinen zusammen an die Steuerpflichtigen verschickt: Die erste Steuerrate ist zahlbar

  • erste Steuerrate bis am 30. April,
  • zweite Steuerrate bis am 30. Juni,
  • dritte Steuerrate bis am 31. August
  • vierte Steuerrate bis am 31. Oktober.

Die Raten betragen je 25% der letzten definitiven Veranlagung. Ist die Bezugsbasis kleiner als Fr. 200.-, werden keine Bezugsraten erhoben. Die Schlussrechnung erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden definitiven Veranlagung.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 3 % erhoben. Auf Zahlungen vor Verfall wird kein Vergütungszins gewährt. Bei zuviel bezahlten, in Rechnung gestellten Steuern wird ein Rückerstattungszins ausgerichtet. Die Zinssätze werden von Jahr zu Jahr vom Regierungsrat festgelegt.

Quelle: Grenchen Online

 

Ihr Berater

Mark Rüfenacht steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.