Handelsregister Solothurn - Eintragungen im Dezember 2020

30.10.2020

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen für Eintragungen ins Handelsregister gegen Ende des Jahres sprunghaft ansteigt. Aus diesem Grund wird empfohlen, dringende Geschäfte, welche unbedingt noch im Jahr 2020 ins Handelsregister des Kantons Solothurn eingetragen werden müssen, so früh wie möglich, jedoch bis spätestens 14. Dezember 2020 mit allen erforderlichen Belegen beim Handelsregisteramt einzureichen. Später eingehende Geschäfte werden im Rahmen der Kapazitäten in chronologischer Reihenfolge raschmöglichst vom Handelsregisteramt bearbeitet.

Sollten Sie entsprechend noch Geschäfte haben, bei welchen Sie unsere Experten oder Notare unterstützen können, empfehlen wir raschmöglichst mit uns Kontakt aufzunehmen.

Quelle: Handelsregisteramt Kanton Solothurn

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