Steuererklärung
Die Abgabefrist kann für natürliche Personen bis zum 31. Juli verlängert werden. Ist die Steuererklärung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erledigt, kann gegen eine Gebühr von CHF 30 die Frist um weitere vier Monate bis zum 30. November verlängert werden.
Die Abgabefrist für juristische Personen läuft am 30. Juni ab. Juristische Personen können gebührenfrei eine Fristerstreckung bis am 31. Oktober beantragen.
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